Mann im gelben Pullover sitzt lachend im Zahnarztstuhl

Zahnärztliche Behandlung & Zahnersatz

Für gesunde Zähne und ein gutes Wohlbefinden

Wir möchten, dass Ihre Zähne dauerhaft gesund bleiben. Darum belohnen wir alle Kunden, die ihre Zähne pflegen und regelmäßig zum Zahnarzt gehen.
 

So unterstützen wir Sie

Wenn Sie eine Füllung benötigen

Wir übernehmen die Kosten für eine Amalgam-Füllung, für die der Zahnarzt eine zweijährige Garantie gewährt. Sie möchten ein anderes Material, wie z.B. Kunststoff, Gold oder Keramik? Dann tragen Sie die Mehrkosten, die über dem Betrag der Kosten des plastischen Werkstoffs Amalgam liegen.

Wenn Sie eine Parodontitisbehandlung benötigen

Bei Parodontitis (umgangssprachlich „Parodontose“) handelt es sich um eine bakterielle Entzündung des Zahnbetts. Zum 1. Juli 2021 ist die Parodontitisbehandlung erweitert worden: Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt erhebt zunächst Stadium und Grad der Erkrankung und klärt Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen ab. In einem Aufklärungs- und Therapiegespräch besprechen Sie gemeinsam die weiteren möglichen Schritte.
 
Die langfristige Nachbehandlung der Parodontitisbehandlung wird „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) genannt. Bei der UPT kontrolliert Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt die Mundhygiene, reinigt alle Zähne von Biofilmen und Belägen und misst und reinigt falls nötig die Zahnfleischtaschen. Dies entspricht einer professionellen Zahnreinigung (PZR). Zudem erhalten Sie Hinweise und Tipps, wie Sie zu Hause selbst für eine gute Mundhygiene sorgen. Die UPT kann bis zu zwei Jahren dauern und wird ein- bis dreimal jährlich durchgeführt. Eine Verlängerung der UPT ist maximal bis zu sechs Monaten möglich.
 
Vor der Behandlung einer Parodontitis muss Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin einen Behandlungsplan erstellen. Diesen reichen Sie bitte unbedingt bei uns zur Genehmigung ein, bevor die Behandlung beginnt.

Wenn Sie Zahnersatz benötigen

Für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen, gelten sogenannte „befundorientierte Festzuschüsse". Das heißt, benötigen Sie Zahnersatz, erstellt Ihr Zahnarzt zunächst einen Befund. Für diesen zahlen wir dann einen festen Zuschuss. Dieser ist bei allen Krankenkassen gleich und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss für jeden Befund festgelegt.

Ein Beispiel:
Einen zerstörten Backenzahn versorgt man üblicherweise mit einer Vollgusskrone aus Metall. Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit uns ab. Wählen Sie eine andere Form des Zahnersatzes, etwa einen Implantat getragenen Zahnersatz, zahlen wir den Festzuschuss für die Regelversorgung und Sie übernehmen die durch das aufwendigere Material zusätzlich anfallenden Kosten. In dieser Situation zahlen Sie zunächst die Gesamtrechnung an den Zahnarzt. Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf Erstattung des Festzuschusses und wir überweisen diesen auf Ihr Konto.

Höhe der Festzuschüsse 
Je besser Sie Ihre Zähne pflegen, desto günstiger wird später Ihr Zahnersatz. Ihr Festzuschuss erhöht sich

  • um zehn Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren
  • um weitere fünf Prozent, wenn Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt waren.

Lassen Sie sich dazu Ihr Bonusheft bei allen Vorsorgeuntersuchungen von Ihrem Zahnarzt abstempeln. Dies ist ein wichtiger Nachweis um den höchstmöglichen Zuschuss zu erhalten.

seit 01.10.2020
Festzuschuss ohne Bonus
60%
Festzuschuss mit Bonus für fünf Jahre
70%
Festzuschuss mit Bonus für zehn Jahre
75%
Ausnahmeregelung

Ein einmaliges Versäumnis bei der Vorsorgeuntersuchung führt in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Verlust Ihres Bonusanspruchs. Es hat keine Folgen für die Anrechnung bei Ihrem vollem Festzuschuss, wenn das Versäumnis in den Jahren 6 bis 10 vor dem aktuellen Behandlungsbeginn liegt.

Für die Prüfung des Ausnahmefalles reichen Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Nicht Inanspruchnahme ein, damit wir über die Anrechnung entscheiden können.

Was sollte ich bei Zahnbehandlungen grundsätzlich beachten?

Bitte informieren Sie sich immer vor einer Behandlung über die anstehenden Kosten. Lassen Sie dazu von Ihrem Zahnarzt einen unentgeltlichen Heil- und Kostenplan erstellen. Reichen Sie mit der Kopie Ihres Bonusheftes diesen Plan bei uns ein und wir errechnen die Höhe des Festzuschusses. Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden, welche Materialien oder Methoden Sie anwenden möchten.

Wie unterstützt mich die BAHN-BKK bei Zahnbehandlungen, wenn ich in einer finanziellen Notsituation bin?

Falls Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen für Sie eine besondere finanzielle Härte bedeuten, bieten wir Ihnen im Rahmen der Härtefallregelung die Möglichkeit, Sie von den Eigenanteilen weiter zu entlasten. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich

Wenn Sie Zahnersatz brauchten, haben Sie bisher einen sogenannten Heil- und Kostenplan erhalten, den Sie dann an uns weiterleiten mussten. Diese Pläne waren an die Bedarfe der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenkassen ausgerichtet und für Patientinnen und Patienten sehr komplex. Um das Verfahren für Sie zu vereinfachen, gibt es nun das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ).
 
Mit dem EBZ wird der gesamte Vorgang digitaler und somit schneller: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt den Antrag direkt digital an uns.
 
Sie erhalten von der Praxis nur noch die für Sie relevanten Informationen über Kosten und Details der geplanten Behandlung in allgemeinverständlicher Sprache. Auch die Erklärungen, dass Sie über die geplante Behandlung aufgeklärt wurden und damit einverstanden sind, erhalten Sie weiterhin in schriftlicher Form. Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, schicken wir Ihnen dann einen Bescheid, welchen Kostenanteil wir übernehmen.
 
Unser Tipp: Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, benötigen Sie sowohl die Patienteninformationen als auch unseren Bescheid um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen.
 
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte können nicht nur Zahnersatz, sondern auch die Kieferorthopädische Behandlung sowie die Behandlung von Kieferbruch und von Kiefergelenkserkrankungen digital beantragen und anzeigen.  Ab dem Jahr 2023 kommt dann auch die Behandlung von Parodontalerkrankungen dazu.
 
Bitte beachten Sie: Das EBZ gibt es seit Juli 2022. Verpflichtend ist es aber erst ab Anfang 2023. Es kann also sein, dass es in Ihrer Praxis aktuell noch eingeführt wird.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

2te ZahnarztMeinung

Eine geeignete Behandlung muss nicht immer teuer sein. Dazu bieten wir unseren Kundinnen und Kunden ein besonderes Zusatzangebot: die „2te ZahnarztMeinung". Dieses Online-Auktionsportal für Zahnarztleistungen bietet Ihnen finanzielle Vorteile.

mehr lesen
Dies ist ein EXTRA der BAHN-BKK, das über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.

Zahnzusatztarif der DEVK

Unsere Partnerin DEVK bietet Ihnen verschiedene Tarife, mit denen Sie einen Teil der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und die Professionelle Zahnreinigung erstattet bekommen können.

mehr lesen