Die BAHN-BKK beabsichtigt, ab dem 1. Dezember 2019 Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK zu schließen. Der Vertrag beinhaltet nicht die Bewirtschaftung des Pools/Lagerbestandes an sich. Die Leistungserbringung beginnt/endet mit Abholung/Rückgabe der Poolhilfsmittel vom/am Lagestandort.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Vertragsunterlagen. Die Vertragsschlüsse sind durch Beitritt oder Vertragsverhandlung möglich. Der Vertrag ist zugleich auch Grundlage für Vertragsverhandlungen.