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Die neue Anlage 17 zum Hilfsmittelrahmenvertrag wird zum 15. April 2023 in Kraft treten. Die Anlage, sowie die Beitrittserklärung, finden Sie hier (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren):
Die neuen Anlagen 16 und 26 zum Hilfsmittelrahmenvertrag sind zum 01. März 2023 in Kraft getreten. Die beiden Anlagen sowie die Beitrittserklärung finden Sie hier (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren):
Die Anlage 29 zum Hilfsmittelrahmenvertrag ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Anlage 29 sowie die Beitrittserklärung finden Sie hier (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren):
Die BAHN-BKK beabsichtigt, ab dem 1. Dezember 2019 Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK zu schließen. Der Vertrag beinhaltet nicht die Bewirtschaftung des Pools/Lagerbestandes an sich. Die Leistungserbringung beginnt/endet mit Abholung/Rückgabe der Poolhilfsmittel vom/am Lagestandort.Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Vertragsunterlagen. Die Vertragsschlüsse sind durch Beitritt oder Vertragsverhandlung möglich. Der Vertrag ist zugleich auch Grundlage für Vertragsverhandlungen.
Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter.