Im Nachgang der Umstrukturierung und Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses hat die BAHN-BKK die vertraglichen Regelungen für die PG 23 (Orthesen) ergänzt und die Anlage 26 zum Vertrag für nicht zum Wiedereinsatz bestimmte Hilfsmittel vervollständigt. Ein gesonderter Beitritt ist nicht erforderlich.
Die Ergänzungsvereinbarungen zur PG 23 finden Sie hier zum Download. Die bisher gültige Preisanlage zur PG 23, die durch die Ergänzungsvereinbarung aktualisiert wird, finden Sie auf unserer Internetseite zum Download nach erfolgter Registrierung unter der Rubrik Sanitätshäuser und sonstige Leistungserbringer.
Hinweis: Die Vertragsergänzung PG 23 wurde nochmals aktualisiert. Änderungen betreffen die Vertragspreise, die deutlich heraufgesetzt wurden. Darüber hinaus wurden fehlende Positionen betreffend Zubehör und Zusätze mit aufgenommen. Die Ergänzung zur PG 23 tritt zum 02. August 2022 in Kraft. Den ursprünglichen Entwurf zur Vertragsergänzung PG 23 finden Sie hier .
Beitritte oder Rückfragen bitte per E-Mail an Frau Chadidscha.Said@bahn-bkk.de