Ausschreibungen und Vertragsabsichten

Aktualisierung der Anlage 19 (PG 12- Tracheostoma-Pauschalen) zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK

Die neue Anlage 19 zum Hilfsmittelrahmenvertrag wird zum 1. November 2023 in Kraft treten. Die Versorgungsvergütung wurde neu geregelt.

Die Anlage, sowie die Beitrittserklärung, finden Sie hier (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren). Leistungserbringer, die dem Hilfsmittelrahmenvertrag bereits beigetreten sind, müssen nicht erneut beitreten.

Aktualisierung der Anlage 20 (PG 15- ableitende Inkontinenzversorgung) zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK

Die neue Anlage 20 zum Hilfsmittelrahmenvertrag wird zum 1. August 2023 in Kraft treten. Es wurde unter anderem die Versorgungsvergütung angehoben und auch das Zubehör preislich geregelt.

Die Anlage, sowie die Beitrittserklärung, finden Sie hier (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren). Leistungserbringer, die dem Hilfsmittelrahmenvertrag bereits beigetreten sind, müssen nicht erneut beitreten.

Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK

Die BAHN-BKK beabsichtigt, ab dem 1. Dezember 2019 Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK zu schließen. Der Vertrag beinhaltet nicht die Bewirtschaftung des Pools/Lagerbestandes an sich. Die Leistungserbringung beginnt/endet mit Abholung/Rückgabe der Poolhilfsmittel vom/am Lagestandort.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Vertragsunterlagen. Die Vertragsschlüsse sind durch Beitritt oder Vertragsverhandlung möglich. Der Vertrag ist zugleich auch Grundlage für Vertragsverhandlungen.

Ansprechpartner

Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter.