Die neue Anlage 19 zum Hilfsmittelrahmenvertrag wird zum 1. November 2023 in Kraft treten. Die Versorgungsvergütung wurde neu geregelt.
Die Anlage, sowie die Beitrittserklärung, finden Sie hier (bitte mit Ihren Zugangsdaten einloggen oder neu registrieren). Leistungserbringer, die dem Hilfsmittelrahmenvertrag bereits beigetreten sind, müssen nicht erneut beitreten.