Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung

Die BAHN-BKK stellt die Versorgung aller ab dem 01.04.2024 verordneten Verbandmittel im Rahmen eines Vertrages sicher. Der Vertrag richtet sich an alle sonstigen Leistungserbringer.
 
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Beitrittserklärung oder durch Anerkennung zustande, wenn der Leistungserbringer die Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages bewirkt und abrechnet.
 
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 SGB V. 
 
Die Bekanntmachung zum Open-House-Vertrag ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter folgendem Link 2023/S 248-787126 einsehbar.

Ihr Ansprechpartner

Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten des Verbandmittelvertrags der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter.

Vertragsunterlagen