Bundesweit gibt es aktuell Lieferengpässe bei Fiebersäften für Kinder. Auch bei den alternativen Darreichungsformen (Zäpfchen, Tabletten) gibt es mittlerweile Versorgungsschwierigkeiten. Die Herstellung von entsprechenden Rezepturen durch Apothekerinnen oder Apotheker stellt eine Lösungsmöglichkeit dar, um Ihren Kindern weiterhin zu helfen.
Sofern Sie das Fiebersaft-Rezept für Ihr Kind nicht einlösen konnten und stattdessen die Rezeptur direkt bezahlen mussten, erstatten wir vorerst bis 31. März 2023 die Rezeptur oder etwaige Mehrkosten im Rahmen unserer Satzungsleistung bis maximal 150 € im Jahr. Die Voraussetzungen für eine Erstattung sind:
- Sie reichen das Rezept und die Quittung ein. Hierzu können Sie auch die Upload-Funktion der BAHN-BKK App nutzen.
- Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt und bei uns versichert.
Bitte beachten Sie: Fiebern ist eine natürliche Abwehrreaktion des Körpers, die nicht grundsätzlich unterbunden werden muss. Wichtig ist dabei, für ausreichende Flüssigkeitsaufnahme zu sorgen. Bei andauernden hohen Fieber ist es ratsam, das weitere Vorgehen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt abzuklären.