Sind Sie bereits seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert, dann können Sie in zwei Monaten Mitglied der BAHN-BKK werden. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. April Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. Juli beginnen, wenn Sie bis zum 30. Juni die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.
Ist Ihre Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht erreicht, können Sie erst mit Ablauf der Bindungsfrist Mitglied bei uns werden.
Haben Sie gerade Ihren Arbeitgeber gewechselt, können Sie auch gleichzeitig Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses die Mitgliedschaftserklärung bei der Krankenkasse sein.
Hat sich gerade Ihr Versichertenstatus geändert,
z.B. vom Studenten zum Beschäftigten oder vom Beschäftigten zum Arbeitslosengeldempfänger bzw. Rentenbezieher usw., können Sie auch gleichzeitig Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Versichertenstatus die Mitgliedschaftserklärung bei der neuen Krankenkasse sein.