Im Rahmen der Selbstverwaltung gestalten Versicherte und ihre Arbeitgeber die Politik der BAHN-BKK über einen gemeinsam gebildeten Verwaltungsrat aktiv mit. Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates ist es, die Satzung der BAHN-BKK und der BAHN-BKK Pflegekasse sowie deren Änderungen zu beschließen.
Die Satzung der BAHN-BKK enthält detaillierte Informationen zur Mitgliedschaft, den Leistungen, den Zusatzbeiträgen sowie den Organen der BAHN-BKK.
Genehmigt wird die Satzung von der Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).