Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt zahlen Ihnen unterschiedlichen Stellen aus. In der Regel führt jede auszahlende Stelle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an uns ab. Liegt die Summe Ihrer Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (4.987,50 Euro im Monat), kann das dazu führen, dass Sie zunächst mehr Beiträge zahlen, als Sie müssen. In der Regel trifft das nur auf Rentnerinnen und Rentner zu, die noch eine Beschäftigung ausüben, bei der Ihr Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze liegt.
Wenn Sie zu viele Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben, können Sie sich die zu viel gezahlten Beiträge von uns erstatten lassen.