Sind Sie bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie diese wechseln, wenn Sie mindestens zwölf Monate Mitglied dort waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. April Ihre Mitgliedschaft erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. Juli beginnen, wenn Sie bis zum 30. Juni die zwölfmonatige Bindungsfrist erfüllt haben.
Ausnahme: Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder ändert sich Ihr Versichertenstatus (z.B. vom Beschäftigten zum Studenten, zum Arbeitslosen oder zum Rentner oder umgekehrt), können Sie auch gleichzeitig unkompliziert Ihre Krankenkasse wechseln. Dafür muss einfach innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ihres Statuswechsels die Mitgliedschaftserklärung bei uns sein. Eine Kündigung bei Ihrer Vorkasse ist auch hier nicht notwendig.
Waren Sie bisher familienversichert oder war Ihre bisherige Mitgliedschaft kurzzeitig (bis zu einem Monat) unterbrochen, kann ebenfalls ein sofortiger Wechsel erfolgen.