Mit den professionellen Anbietern haben wir die Preise vertraglich vereinbart. Engagieren wir die Haushalthilfe für Sie, übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragspreise. Sie leisten lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung: Das sind 10 Prozent der Kosten - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Kalendertag. Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung leisten.
Ebenso müssen Sie nichts zahlen, wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.
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Die Kosten einer selbstbeschafften Haushaltshilfe erstatten wir mit 11 Euro pro Stunde, maximal 88 Euro pro Tag.
Bitte beachten Sie: Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten kann nur erfolgen, wenn Sie uns die Überweisung an die Haushaltshilfe mittels Bankbeleg nachweisen.
Leistet Ihr Ehegatte, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder eine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltshilfe, können wir Fahrkosten oder einen Verdienstausfall mit bis zu 88 Euro pro Tag erstatten, wenn Sie uns diese Kosten nachweisen.