ältere Frau lehnt Kopf an jüngere Frau, Tochter, zärtliche Geste

Pflegebedürftigkeit - Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Fähigkeiten

Hilfe- und Unterstützungsbedarf durch andere

Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind die pflegefachlich begründeten Kriterien der im Gesetz genannten sechs Bereiche.

Die sechs Bereiche und ihre Kriterien

1. Mobilität

  • Positionswechsel im Bett
  • Halten einer stabilen Sitzposition
  • Umsetzen
  • Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches
  • Treppensteigen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
  • örtliche und zeitliche Orientierung
  • Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
  • Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
  • Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
  • Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren
  • Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
  • Verstehen von Aufforderungen, Beteiligung an einen Gespräch

3. Verhaltensweisen und psychische Probleme

  • motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
  • nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  • Beschädigen von Gegenständen
  • physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
  • Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
  • Wahnvorstellungen, Ängste
  • Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
  • sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

4. Selbstversorgung

  • Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
  • An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen & Trinken
  • Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
  • Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
  • Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
  • Ernährung parenteral oder über Sonde
  • Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei Kindern bis zu 18 Monaten, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Umgang mit häuslichen Therapiemaßnahmen (Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Katheterisierung, Abführmethoden usw.)
  • Selbständige Arztbesuche oder Besuche von Therapeuten
  • Umgang mit erforderlichen Diäten oder anderen krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen

  • Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
  • Ruhen und Schlafen
  • Sich beschäftigen können
  • Planen von zukünftigen Tätigkeiten
  • Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
  • Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Bitte beachten Sie

Pflegegrade

Berechnungsgrundlage für Pflegeleistungen.

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