Die einzelnen Module werden addiert und prozentual unterschiedlich gewichtet. Dabei werden Modul 2 und Modul 3 gemeinsam betrachtet – es fließt der jeweils höhere Wert in die Berechnung des Gesamtwertes ein.
- Mobilität mit 10 %
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 15 %
- Selbstversorgung mit 40 %
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen mit 20 %
- Alltagsleben und soziale Kontakte mit 15 %
Aus den gewichteten Punkten aller Module ergibt sich dann die Gesamtpunktzahl zur Einordnung in den Pflegegrad. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte.
Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten werden bei gleicher Einschränkung pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder und erwachsene Pflegebedürftige und können in diesem Pflegegrad ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats verbleiben.