Sie können frei entscheiden, für welche Leistung(en) Sie das 100-Euro-Budget verwenden wollen. Bei der Leistung handelt es sich um ein „Budget“. Das bedeutet, dass nicht pro Leistung 100 Euro ausgezahlt werden, sondern dies als Gesamtbetrag zu sehen ist.
Wenn Sie eine der genannten Leistungen in Anspruch nehmen, reichen Sie die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger hervorgehen), bei uns ein. Eine Auszahlung der Leistung in Teilschritten ist möglich. Sie müssen also nicht warten, bis Sie alle Rechnungen zusammen haben, um den Gesamtbetrag abrufen zu können.
Rechnungen aus dem vergangenen Jahr
Sie haben noch Rechnungen der Zahnbehandlungen Ihrer Kinder aus dem letzten Jahr zu Hause liegen? Kein Problem – Sie können diese noch bis Ende dieses Jahres bei uns einreichen.