Bund, Länder und Kommunen müssen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital im Verbund von Verwaltungsportalen anbieten.
An dieses Bundesportal werden ebenfalls Krankenkassen mit ausgewählten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen. Über das Bundesportal können Bürgerinnen und Bürger dann Leistungen und die Krankenkasse auswählen, bei der sie versichert sind.