Drei Studenten arbeiten gemeinsam

Versicherungsschutz für Studenten

Kein Buch mit sieben Siegeln

Studieren und das Leben genießen. Die Voraussetzung dafür: Gesundheit! In jungen Jahren ist das meistens eine Selbstverständlichkeit.

Dennoch: Für den Fall der Fälle ist eine Krankenversicherung unverzichtbar. Wir informieren Sie einfach und übersichtlich, wie Sie sich während Ihres Studiums bei der BAHN-BKK absichern können.

Ihre individuelle Situation ist ausschlaggebend

Welche Art der Versicherung für Sie in Frage kommt, ist abhängig von Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation. Entscheidend ist auch, ob Sie ein eigenes Einkommen haben und wie hoch dieses ist.

Damit Sie immer optimal versichert sind: Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über alle Änderungen bei Ihrem Einkommen oder wenn sich Ihre Studienzeit verlängert.

Kostenfreie Familienversicherung über die Eltern

Bis zu Ihrem 25. Geburtstag können Sie als Student in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich kostenfrei über Ihre Eltern familienversichert bleiben. Wenn Sie einen freiwilligen Dienst geleistet haben, verlängert sich die Möglichkeit der Familienversicherung um die Dauer dieses Dienstes, jedoch längstens um zwölf Monate.

Wann ist eine kostenfreie Familienversicherung über die Eltern nicht möglich?

Sie benötigen eine eigene Versicherung, wenn diese drei Punkte zutreffen:

  1. Ein Elternteil ist nicht gesetzlich krankenversichert, sondern privat,
  2. der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 5.775 Euro im Monat und
  3. das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils ist regelmäßig höher als das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils.

Auch wenn Sie neben Ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen und regelmäßig mehr als 505 Euro pro Monat verdienen, beispielsweise als studentische Aushilfe, müssen Sie sich selbst versichern. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, dann gilt als Grenze pro Monat 538,00 Euro.

Kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner

Wenn Sie verheiratet sind, können Sie während Ihrer gesamten Studienzeit über Ihren Ehepartner kostenfrei familienversichert bleiben. Eine Altersbegrenzung gibt es hier nicht.

Wann ist eine kostenfreie Familienversicherung über den Ehepartner nicht möglich?

Wenn Sie neben Ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen und regelmäßig mehr als 505 Euro pro Monat verdienen, beispielsweise als studentische Aushilfe, müssen Sie sich selbst versichern.

Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Wenn Sie eine eigene Versicherung benötigen, steht Ihnen bis zur Vollendung Ihres 30. Lebensjahres die günstige Krankenversicherung der Studenten (KVdS) offen.

Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Semesters, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben haben. Er endet jedoch, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.

seit 01.01.2024
Krankenversicherungsbeitrag für Studierende
100,85 Euro
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende ab 23 Jahre ohne Kinder
32,48 Euro
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende unter 23 Jahre und für Studenten mit 1 Kind
27,61 Euro
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 2 Kindern
25,58 Euro
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 3 Kindern
23,55 Euro
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 4 Kindern
21,52 Euro
Pflegeversicherungsbeitrag für Studierende mit 5 Kindern
19,48 Euro

Die Grundlage für den Pflegebeitragssatz für Studierende bildet der aktuelle BAföG-Bedarfssatz.

Weitere Informationen zu den Pflegesätzen seit 1.7.2023 finden Sie hier.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Studium selbst finanziere?

Auch wenn Sie einen Job oder eine selbständige Tätigkeit zur Finanzierung Ihres Studiums ausüben, muss Ihr Studium der Schwerpunkt Ihrer Beschäftigung sein. Das Studium nimmt also Ihre überwiegende Zeit und Arbeitskraft in Anspruch.

Wann ist die Absicherung in der Krankenversicherung der Studenten nicht möglich?

Wenn Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind oder wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie die KVdS nicht wählen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Sie erhalten BAföG?

Dann können Sie einen Zuschuss bei Ihrer BAföG-Stelle beantragen.

Freiwillige Krankenversicherung

Wenn Sie nach Vollendung des 30. Lebensjahres aus der studentischen Krankenversicherung ausscheiden, schließt sich die freiwillige Versicherung an. Die Beiträge bemessen sich nach Ihren Einnahmen zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen, insbesondere zur Höhe des Beitrages finden Sie hier.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.