Bitte informieren Sie sobald als möglich Ihren Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit über Ihren Krankenhausaufenthalt. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten Sie eine Aufenthaltsbescheinigung (Liegebescheinigung), die Sie - wenn Sie arbeitslos sind - an die Agentur für Arbeit weiterreichen. Ihr Arbeitgeber wird auf elektronischem Wege von uns informiert. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für den Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich.
Können Sie nach Ihrer Entlassung nicht gleich wieder arbeiten, müssen Sie sich am nächsten Werktag bei Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt vorstellen. Ist Ihnen das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, darf Ihnen der Krankenhausarzt bzw. die Krankenhausärztin bei Ihrer Entlassung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für längstens 14 Tage ausstellen. Seit 01. Januar 2023 geschieht dies auch elektronisch (eAU). Kann das Krankenhaus uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht digital übersenden, übermitteln Sie uns bitte die Ausfertigung für die Krankenkasse innerhalb einer Woche.
Sind Sie arbeitslos müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin selbst bei der Agentur für Arbeit vorlegen.