Die Agentur für Arbeit nimmt seit dem 1. Januar 2024 auch am elektronischen Verfahren teil.
Sind Sie arbeitslos gemeldet, dann lassen Sie Ihr Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und teilen der Agentur für Arbeit anschließend formlos deren Beginn und die Dauer mit. Eine Papierbescheinigung („gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“) müssen Sie nicht mehr vorlegen.
Nehmen Sie an Aktivierungs- oder beruflichen Eingliederungsmaßnahmen teil, dann informieren Sie sowohl die Arbeitsagentur als auch Ihren Maßnahmeträger über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Weiterhin müssen Sie eine Papier-Bescheinigung vorlegen bei:
- privat krankenversicherten Teilnehmenden,
- Erkrankung eines Kindes,
- Krankschreibung durch einen Arzt/eine Ärztin im Ausland,
- ärztlicher Behandlung durch einen Arzt/eine Ärztin ohne Kassenzulassung auf eigene Rechnung.
Personen, die durch das Jobcenter betreut werden, müssen generell weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen