Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen können, erhalten Sie vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung). Diese dient als Nachweis Ihrer Krankheitszeiten. In der Regel haben Sie ab Beginn Ihrer Erkrankung sechs Wochen lang Anspruch auf die Fortzahlung Ihres Arbeitsentgeltes durch Ihren Arbeitgeber. Haben Sie diesen Anspruch nicht, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse
Krankengeld.
Ihr behandelnder Arzt stellt die AU-Bescheinigung in vierfacher Ausfertigung aus: - Blatt 1: Ausfertigung für die Krankenkasse
- Blatt 2: Ausfertigung für den Arbeitgeber oder bei Arbeitslosigkeit für die Agentur für Arbeit
- Blatt 3: Ausfertigung für Ihre Unterlagen
- Blatt 4: Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt
Beim Abgeben der AU-Bescheinigung müssen Sie bestimmte Fristen beachten:- Sind Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig, muss das Blatt 2 spätestens am darauffolgenden Tag bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Allerdings kann er die AU-Bescheinigung auch früher fordern. Dieser Teil enthält keine Diagnose.
- Die Originalbescheinigung (Blatt 1) zur Vorlage bei der Krankenkasse schicken Sie uns bitte so schnell wie möglich zu – sie muss innerhalb einer Woche nach deren Ausstellung bei uns vorliegen. Diese Frist ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wenn Sie Ihre AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig bei uns einreichen droht Ihnen daher Krankengeldverlust.
Unser Tipp: Kennen Sie die schon die
BAHN-BKK App? Damit können Sie ganz einfach die AU-Bescheinigung mit Ihrem Smartphone abfotografieren und an uns schicken. Das geht am schnellsten und spart Ihnen den Weg zur Post.
Wenn Sie unsere App nicht nutzen möchten, schicken Sie die Originalbescheinigung (Blatt 1) bitte direkt an die für Sie
zuständige Regionalgeschäftsstelle.