90 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie trägt die BAHN-BKK. Sie tragen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Behandlung. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10 Euro für die Verordnung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keine Zuzahlungen zu leisten.