Heilmittel

Wir übernehmen einen Großteil der Kosten

Damit wir Heilmittel wie Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie übernehmen können, müssen diese ärztlich verordnet werden. Sie tragen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Behandlung. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10 Euro für die Verordnung.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keine Zuzahlungen zu leisten. Gleiches gilt, wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen.

Welche Therapiebereiche zählen zu den Heilmitteln?

  • Physiotherapie beinhaltet physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie der physikalischen Therapie, wie zum Beispiel Krankengymnastik, Massage oder Elektrotherapie.
  • Podologische Therapie wird bei Fußschädigungen und zur Nagelspangenbehandlung angewandt
  • Ergotherapie dient der Wiederherstellung, Stabilisierung und Besserung von krankheitsbedingten sensomotorischen und motorischen sowie mentalen Funktionsstörungen
  • Stimm-, Sprech-, Sprach-, und Schlucktherapie um die Kommunikationsfähigkeit bei krankhaften Störungen des Sprechens, der Sprache oder beim Schlucken wiederherzustellen
  • Ernährungstherapie für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose

Welche Fristen gelten bei Heilmitteln?

Haben Sie eine Verordnung Ihres Behandlers oder Ihrer Behandlerin erhalten, muss die Heilmittelbehandlung innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf ist dies sogar innerhalb von 14 Tagen sicherzustellen.
Wenn Sie die Behandlung aber länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrechen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Brauche ich eine Genehmigung für Heilmittel?

Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, benötigen Sie von uns in der Regel keine Genehmigung. Unterschreiben Sie einfach auf der Rückseite der Verordnung – somit bestätigen Sie, dass die Behandlung durchgeführt wurde.
Für die Heilmittelbehandlung dürfen Sie sich einen zugelassenen Leistungserbringer selbst aussuchen, der die Leistung dann direkt mit uns abrechnen kann.

Was muss ich zuzahlen?

Sie zahlen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Behandlung. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 10 Euro für die Verordnung. Beides bezahlen sie direkt bei Ihrem Heilmittelerbringer.

Wie finde ich einen Heilmittelerbringer?

Wenn Sie noch einen Heilmitterbringer suchen, können Sie dafür die Seite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen nutzen.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.