Nein, Sie müssen nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, um Anspruch auf das Krankengeld für Begleitpersonen zu haben. Somit können Sie das Krankengeld als Begleitperson beispielsweise auch beantragen, wenn Sie selbstständig oder als Werkstudent tätig sind oder einen Minijob ausüben.