Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die BAHN-BKK setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der BAHN-BKK www.bahn-bkk.de und wurde zuletzt am 18.09.2024 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheit der digitalen Angebote der BAHN-BKK wurde im Rahmen eines umfassenden BITV-Tests gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der europäischen Norm EN 301 549 geprüft. Die Prüfung erfolgte durch die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) mithilfe des BIK BITV-Testverfahrens im August 2025.
Die Prüfung hat gezeigt, dass unser Webauftritt bereits einige Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, es jedoch noch Bereiche gibt, in denen Verbesserungen möglich sind, um die Nutzung für Menschen mit Behinderungen weiter zu erleichtern.
Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:
- Alternativtexte: Einige Bilder, Buttons und Videos besitzen keine oder unzureichende Beschreibungen. Nutzer von Screenreadern können dadurch wichtige Informationen möglicherweise nicht erfassen.
- Struktur und Semantik: Überschriften, Tabellen und Labels sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet. Dies erschwert die Orientierung und Bedienung mit assistiven Technologien.
- Kontrast und Zoom: In einzelnen Bereichen sind Kontraste zu niedrig. Inhalte werden beim Zoomen bis 200 % teilweise abgeschnitten und sind nicht bedienbar (Chat / Cookie-Dialog). Einige Tooltips, die Inhalte verdecken, lassen sich nicht immer schließen.
- Tastaturbedienung: Einige Funktionen, wie der Chat oder bestimmte Tooltips, sind nicht vollständig über die Tastatur zugänglich. Auch die Reihenfolge beim Navigieren per Tastatur oder Screenreader kann unschlüssig sein.
- Eingabefelder: Labels und Fehler-Hinweise fehlen teilweise, was die Eingabe für Nutzer erschwert, die auf assistive Technologien angewiesen sind.
- Kompatibilität: ARIA-Rollen und Statusmeldungen sind nicht durchgehend korrekt implementiert, sodass Screenreader Inhalte nicht immer zuverlässig interpretieren können.
- Dokumentation & Support: Die bereitgestellten Dokumentationen und Hilfsmaterialien sind derzeit nicht vollständig barrierefrei, was den Zugang zu Informationen erschwert.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen und die Anwendung für alle Nutzer zugänglicher zu machen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bahn-bkk.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 28 05
Fax: 030 18 527 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de