Jugendbonus
Bonus für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre

Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder bei einer aktiven und gesunden Lebensführung - und das ganz unkompliziert: Untersuchungsheft und Impfpass abgeben und Bonus erhalten.
Wer kann den Jugendbonus bekommen?
Alle Jugendlichen im Alter von 15 Jahren können einmalig diesen Bonus beantragen, wenn sie Früherkennungsuntersuchungen, zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und/oder Impfungen nachweisen können. Voraussetzung ist, dass das Kind bzw. der/die Jugendliche zum Zeitpunkt der jeweiligen Untersuchung oder Impfung bei uns versichert.
Welche Untersuchungen werden anerkannt und wie hoch ist der Bonus?
| Untersuchung / Impfung | Bonushöhe | |
|---|---|---|
| 1. | U1 - U6 | insgesamt 10 € |
| 2. | U7 - U9 | insgesamt 10 € |
| 3. | U10 - U11 | insgesamt 10 € |
| 4. | J1 Untersuchung | einmalig 30 € |
| 5. | drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (im Alter von null bis sechs Jahren) | insgesamt 10 € |
| 6. | vollständige Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter | insgesamt 10 € |
| 7. | Auffrischungsimpfungen ab dem 5. Lebensjahr | jeweils 10 € |
| 8. | vollständige Grundimmunisierungen, zum Beispiel gegen HPV, im Alter von 9 bis 15 Jahren | jeweils 10 € |
Jugendbonus mit Smartwatch oder Smartring erhöhen:
Wenn die Jugendlichen sich im Bonusjahr eine Smartwatch oder einen Smartring mit Fitness- und Gesundheitsfunktionen gekauft haben, verdoppeln wir den Bonus für bis zu 3 Maßnahmen (bis maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten).
Wichtig: Die Smartwatch bzw. der Smartring muss Daten zum Fitness- und Gesundheitsstatus messen und erfassen können: also nicht nur Schritte (Fitnessdaten), sondern auch Vitalwerte wie Herzfrequenz, Atemfrequenz, Blutsauerstoffsättigung (Gesundheitsdaten).
Wie beantrage ich den Jugendbonus?
Sobald das Kind 15 Jahre alt ist, kann der Bonus bei uns beantragt werden. Das passende Formular finden Sie unten auf der Website.
Reichen Sie einfach die Unterlagen ein und wir schreiben den Bonus gut. Am schnellsten geht das mit unserer BAHN-BKK App – einfach abfotografieren und hochladen. Wenn Sie bzw. Ihr Kind eine Smartwatch oder einen Smartring gekauft haben und den Bonus für bis zu 3 Maßnahmen verdoppeln wollen, benötigen wir außerdem einen entsprechenden Kaufbeleg. Auf der Rechnung müssen Kaufdatum, Preis, Typ des Geräts und der Name des oder der Jugendlichen bzw. des oder der Erziehungsberechtigten als Käuferin bzw. Käufer vermerkt sein. Fügen Sie dem Antrag diese Rechnung sowie den Zahlungsbeleg bei.




