Ambulante Pflege
Unterstützung für die Pflege zu Hause
Ein Grundsatz der Pflegeversicherung heißt: „ambulant vor stationär“. Jeder Pflegebedürftige soll so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung bleiben – in der eigenen Wohnung, in einer Senioren-WG oder etwa bei den Kindern. Pflegebedürftige sollen zudem selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben deshalb die Möglichkeit, zwischen Sachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination von beidem zu wählen.
Finanzielle Förderung
Zinsloses Darlehen
Für die verschiedenen Pflegezeiten (bis auf die kurzfristige Arbeitsverhinderung) gibt es die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen, um die Einkommensverluste abzufedern. Das Darlehen wird in Raten ausgezahlt und ist nach dem Ende der Pflegezeit ebenfalls in Raten wieder zurückzuzahlen. Es deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 € monatlich - genommen werden.