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Seit 01. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) grundsätzlich verpflichtend. D.h., Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt übermittelt uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital. Sie müssen sich nach wie vor nur bei Ihrem Arbeitgeber krank melden.Nimmt Ihre Arztpraxis noch nicht am elektronischen Verfahren teil, erhalten Sie weiterhin einen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse. Diesen übermitteln Sie uns innerhalb einer Woche. Dies geht bequem über die BAHN-BKK App.
In der Regel besteht ein Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche Ihrer Krankschreibung. Bis dahin zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Schicken Sie uns innerhalb einer Woche Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu. Auch für Folgebescheinigungen gilt diese Frist. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits digital übermittelt, müssen Sie nichts weiter tun. Nach Eingang der Daten prüfen wir Ihren Anspruch auf Krankengeld automatisch. Wenn absehbar ist, dass Sie länger krank sind und Ihre Entgeltfortzahlung endet, bekommen Sie von uns rechtzeitig Post. Die Berechnungsgrundlagen für das Krankengeld fordern wir für Sie direkt beim Arbeitgeber an. Das Krankengeld bekommen Sie automatisch auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
Krankengeld wird automatisch immer rückwirkend bis zu dem Tag ausgezahlt, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Dazu ein Beispiel: Sie haben bereits durch eine vorherige Krankschreibung Anspruch auf Krankengeld. Ihr Arzt schreibt Sie erneut vom 4. bis 15. Oktober 2021 krank. Am 15. Oktober gehen Sie wieder zum Arzt und erhalten eine weitere Krankschreibung bis 29. Oktober 2021. Sobald diese Krankmeldung bei uns ist, erhalten Sie das Krankengeld vom 4. bis 15. Oktober ausgezahlt. Sie müssen dafür nur Ihre Krankmeldung pünktlich an uns schicken. Wenn Ihr Arzt die Krankenmeldung bereits elektronisch an uns übermittelt hat, müssen Sie nichts weiter tun. Die Zahlung des Krankengelds erfolgt automatisch.
Die Änderung Ihrer persönlichen Daten dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail oder telefonisch vornehmen. Um Ihre persönlichen Daten zu ändern, haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. per BAHN-BKK App: Dort können Sie im Bereich „Meine Daten“ alle Angaben einfach ändern.
2. per Post: Füllen Sie dafür einfach den entsprechenden Vordruck aus und schicken Sie uns diesen per Post zu.
Bei einer Adressänderung benötigen Sie keine neue elektronische Gesundheitskarte mehr. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch werden beim Einlesen der Karte die Daten automatisch aktualisiert.
Ihre Post bearbeiten wir in unseren fünf Regionalgeschäftsstellen Berlin, Cottbus, Frankfurt, Münster, und Rosenheim. Schicken Sie uns Ihre Post einfach an die Regionalgeschäftsstelle, die Sie betreut. Die Adresse finden Sie hier.
Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Anliegen verschlüsselt an uns übertragen wird. Sie haben auch die Möglichkeit, Dateianhänge mit zu versenden.
Das kommt auf das Hilfsmittel an: Manche Rezepte müssen Sie zu uns schicken, mit anderen können Sie sich direkt an die Apotheke, das Sanitätshaus bzw. den Leistungserbringer wenden.
Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung dürfen wir nicht übernehmen. Sie erhalten jedoch einen Zuschuss von 30 Euro, wenn Sie unseren Gesundheitsbonus in Anspruch nehmen. Zusätzlich erhalten Sie mit einer Zahnzusatzversicherung unserer Kooperationspartnerin DEVK bis zu 80 Euro pro Jahr im Basistarif und bis zu 160 Euro pro Jahr im Ergänzungstarif erstattet.
Diese Kosten dürfen wir leider nicht übernehmen, da es sich bei Heilpraktikern nicht um Vertragsärzte handelt. Doch wir unterstützen alternative Heilmethoden wie osteopathische Behandlungen, naturheilkundliche Medikamente, klassische Homöopathie sowie bestimmte Akupunkturbehandlungen. Auch über eine Krankenzusatzversicherung mit unserer Kooperationspartnerin DEVK können Sie bestimmte Kosten für alternative Heilmethoden abdecken. Eine Übersicht über unsere EXTRAS finden Sie hier.
Rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2246 255 an. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr. Gern stellen wir Ihnen eine Mitgliedbescheinigung aus und schicken Ihnen diese per Post zu. Oder laden Sie die Mitgliedsbescheinigung einfach in der BAHN-BKK App herunter.
Mit unserer Familienversicherung profitieren Familienmitglieder in gleichem Maße von allen Leistungen und EXTRAS wie beitragszahlende Mitglieder, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Den Antrag auf Familienversicherung sowie die Voraussetzungen, unter denen eine Familienversicherung möglich ist, finden Sie hier.
Am einfachsten geht das über unsere Online-Mitgliedschaftserklärung. Diese füllen Sie online aus und informieren Ihren Arbeitgeber über den Wechsel. Rechtzeitig zum Beginn Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihre neue elektronische Gesundheitskarte.