Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegehilfe zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den prozentualen Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
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