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Auftragsvergaben
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, z. B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse überwiesen.
Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen. Er kann damit seine Pflege selbst organisieren und ggf. das Pflegegeld an die versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom individuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen.
Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, müssen sich einmal halbjährlich - bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal vierteljährlich - durch einen Pflegedienst beraten lassen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Liegt der Pflegegrad 1 vor, kann pro Halbjahr ebenfalls ein Beratungseinsatz abgerufen werden. Dieser Beratungseinsatz ist freiwillig und kostenfrei. Für die Beratung können Sie sich gerne an unseren exklusiven Kooperationspartner, die WDS GmbH, wenden. Unter der Servicenummer 0201 177 848 55 vereinbaren Sie dort schnell und unbürokratisch einen Termin. Natürlich können Sie auch einen anderen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen. Wir benennen Ihnen gerne die Pflegedienste in Ihrer Nähe.
Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.
Kombinationsleistung
Um eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegehilfe zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den prozentualen Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur häuslichen Pflegehilfe
Pflegegrade sind die Berechnungsgrundlage für Pflegeleistungen. Erfahren Sie, wie sie sich voneinander unterscheiden.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Pflegegeld ausfällt? Dann nutzen Sie den BAHN-BKK-Pflegegeldrechner.