Untersuchungen Es gibt verschiedene Faktoren wie das
Alter und die berufliche
Tätigkeit der Schwangeren sowie das
familiäre Umfeld oder
familiäre Vorerkrankungen, die sich auf die gesundheitliche Entwicklung des ungeborenen Kindes auswirken können.
Bestimmte Risiken können durch Vorsorgeuntersuchungen bereits während der Schwangerschaft erkannt werden. Liegt ein solches Risiko vor, wird die Frauenärztin oder der Frauenarzt zu einer zusätzlichen Untersuchung raten, die Sie selbst zahlen müssten.
In diesem Fall können Sie das
Budget von insgesamt 150 Euro aus „Schwanger Plus“ dafür einsetzen und die entsprechende Untersuchung (mit)finanzieren. Welche Untersuchungen das im Einzelnen sind, entnehmen Sie der untenstehenden Liste. Bitte beachten Sie dabei auch die Hinweise bzw. Voraussetzungen zu den einzelnen Untersuchungen.
Arzneimittel Sie können das Budget von „Schwanger Plus“ auch dafür einsetzen, sich die Kosten für nicht-verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen
Eisen, Jod und Folsäure erstatten zu lassen. Lassen Sie sich dafür bitte von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein
Privatrezept ausstellen.
Kostenerstattung Um „Schwanger Plus“ in Anspruch zu nehmen, benötigen wir von Ihnen einen
Nachweis Ihrer Schwangerschaft, sofern uns dieser noch nicht vorliegt. Bitte senden Sie uns dafür eine Kopie der Mutterpass-Seite mit dem „Berechneten Entbindungstermin“ zu.
Bei Vorsorgeuntersuchungen schicken Sie uns bitte die
Arztrechnung, aus der hervorgeht, welche Untersuchung bei Ihnen durchgeführt wurde sowie einen
Zahlungsnachweis. Zusätzlich benötigen wir:
- bei Ultraschalluntersuchungen einen Nachweis des ärztlich diagnostizierten medizinischen Risikos. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Mutterpass-Seite „A. Anamnese und allgemeine Befunde/Erste Vorsorge-Untersuchung“ zu.
- bei verschiedenen Untersuchungen einen Nachweis der Aussetzung einer besonderen Infektionsgefahr mit dem jeweiligen Erreger (z. B. bei Kontakt mit kleinen Kindern, bei Kontakt mit Tieren oder bei Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr). Bitte teilen Sie uns in Ihrem Antrag auf Bezuschussung mit, ob Sie dem jeweiligen Erreger ausgesetzt sind.
Bei Arzneimitteln reichen Sie uns bitte neben der
Quittung der Apotheke das
Privatrezept Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes ein.
Die Kostenerstattung im Rahmen von „Schwanger Plus“ ist je Schwangerschaft auf 150 Euro begrenzt.