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Verhinderungspflege

Vertretung für Pflegende

Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden in Deutschland im häuslichen Umfeld gepflegt. Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Lage von pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind.

Was Sie wissen sollten

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder sonstige Ereignisse vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege

Welche Mittel stehen für die Verhinderungspflege zur Verfügung?

Hierfür stehen 1.612 Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr zur Verfügung. Reicht dies nicht aus, kann der Leistungsbetrag aus noch nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro im Kalenderjahr aufgestockt werden.
 
Ist die Ersatzpflegekraft mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder lebt mit diesem in häuslicher Gemeinschaft, können die Kosten maximal in Höhe des 1,5-fachen monatlichen Pflegegeldes erstattet werden.

Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Das bisherige Pflegegeld zahlt die Pflegekasse während der Verhinderungspflege für längstens sechs Wochen in halber Höhe weiter. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege erfolgt keine Kürzung.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.