Mit dem E-Rezept kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Medikamente digital verordnen. Das ist möglich, sobald die Arztpraxis über die technischen Zugangsvoraussetzungen verfügt. Ab 1. Januar 2024 ist dies für die Arztpraxen verpflichtend, bis dahin gilt für sie eine Übergangsfrist.
Die Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und sicher im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) gespeichert.
Die Apotheken in ganz Deutschland sind bereits in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit uns abzurechnen.