Für die Beitragsberechnung wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen, das heißt grundsätzlich alle Geldmittel, die zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.
Dazu gehören:
- Der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit
- Bei Existenzgründern: Der Gründerzuschuss, nicht jedoch die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung
- Das laufende Gehalt inklusive anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung und Pensionen
- Die Beamtenbezüge
- Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sachbezüge, wie z. B. eine überlassene Wohnung
- Die Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
- Die Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie Sozialhilfe
- Die Einkünfte des Ehegatten, wenn dieser nicht gesetzlich krankenversichert ist.
Bitte senden Sie uns geeignete Unterlagen als Nachweis für Ihre Einkünfte in Kopie zu (z.B. aktuellster Steuerbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltsbescheid, Versorgungsbezügemitteilung, Sozialhilfebescheid, Zinsaufstellung).