Wenn Sie eine eigene Versicherung benötigen, steht Ihnen bis zur Vollendung Ihres 30. Lebensjahres die günstige Krankenversicherung der Studenten (
KVdS) offen.
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des Semesters, für das Sie sich zuletzt eingeschrieben haben. Er endet jedoch, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.