Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke bei Aufzahlungen beraten.

Arznei- und Verbandmittel

Das Wichtigste auf einen Blick

Wir übernehmen für Sie die Kosten für Arzneien und Verbandsmaterialien, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden. Sie leisten lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen.

Alles über Festbeträge, Aufzahlungen und Zuzahlungen

Festbeträge und Aufzahlung

Es gibt es eine Vielzahl von Arzneimitteln in vergleichbarer Qualität, mit vergleichbarer Wirkung und zum Teil auch identischer Zusammensetzung, deren Preise aber sehr unterschiedlich sind. Daher legt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einheitliche Festbeträge fest. Diese sind Obergrenzen, bis zu denen die Krankenkassen ein verschriebenes Medikament bezahlen. Die Krankenkassen tragen für ein Arzneimittel die Kosten bis zur Höhe dieses Festbetrages, abzüglich der von Ihnen zu leistenden Zuzahlung.
 
Ein teures Präparat soll nur dann verordnet werden, wenn es keine gleichwertige günstigere Alternative gibt und dies medizinisch notwendig und begründet ist. Verordnet Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Ihnen dennoch ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, so müssen Sie diesen als Aufzahlung bezeichneten Differenzbetrag zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
 
Nur wenn ein rabattiertes, festbetragsgeregeltes Arzneimittel nicht lieferbar ist und ein Nichtverfügbarkeitsnachweis vorgelegt wird, tragen wir ausnahmsweise die Mehrkosten, wenn kein Arzneimittel bis zum Festbetrag verfügbar ist.
 
Die Apothekerin bzw. der Apotheker hat in jedem Fall zu prüfen, ob es aufzahlungsfreie Alternativen gibt. Des Weiteren kann die Apothekerin bzw. der Apotheker mit Ihrem Einverständnis die verordnende Ärztin bzw. den verordnenden Arzt kontaktieren und erfragen, ob Sie alternativ ein anderes therapeutisch vergleichbares Arzneimittel erhalten könnten. In diesem Fall muss die Ärztin bzw. der Arzt ein neues Rezept ausstellen.

Zuzahlung und Befreiung

Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro und nie mehr als der Preis des Mittels.

Eine Zuzahlung für Arznei- und Verbandsmittel fällt in folgenden Fällen bzw. für folgende Personen nicht an: 

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Schwangere, wenn die Leistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung erbracht werden,
  • Versicherte mit einem Befreiungsausweis
  • Versicherte, die ein Arzneimittel beziehen, dessen Apothekeneinkaufspreis mindestens 30 Prozent niedriger als der Festbetrag ist.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie selbst zahlen. Ebenso Medikamente, die „vorwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung“ dienen, das sind insbesondere Arzneimittel,

  • die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion,
  • der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz,
  • zur Raucherentwöhnung,
  • zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits,
  • zur Regulierung des Körpergewichts oder
  • zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.

Bei Versicherten bis zum 12. Lebensjahr sowie bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr tragen wir die Kosten für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Arzneimittel für Kinder und Jugendliche

Bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr tragen wir zusätzlich für folgende verschreibungspflichtige und zugelassene Arzneimittel alle Kosten:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika
  • Abführmittel
  • Arzneien gegen Reisekrankheiten.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Gut zu wissen...

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