Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Wann und wie viele Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt von Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab.
Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte entrichten. Seit 1. Juli 2023 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,4 Prozent. Dieser gilt für Mitglieder bis 23 Jahre und für Mitglieder mit einem Kind. Familien mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden durch Beitragsabschläge entlastet. Kinderlose zahlen ab 23 Jahren einen Beitragssatz von 4,0 Prozent. Detaillierte Informationen zu den Pflegesätzen finden Sie hier.