Nach Ihrer Antragsstellung prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Dazu besucht Sie in der Regel ein Gutachter – das kann ein Arzt oder eine Pflegefachkraft sein – zu Hause. In bestimmten Fällen kann die Begutachtung auch im Rahmen eines Telefoninterviews erfolgen - es sei denn, Sie sind damit nicht einverstanden. Der behandelnde Arzt bzw. Ärztin wird in die Begutachtung einbezogen.
Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage sein, einen Termin mit dem Medizinischen Dienst zu vereinbaren, geben Sie bitte auf dem Antrag die Kontaktdaten eines Betreuers an, mit dem sich der Medizinische Dienst in Verbindung setzen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen, dass zur Begutachtung der Betreuer oder ein Familienmitglied des Pflegebedürftigen ebenfalls vor Ort ist.
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in fünf Pflegegrade eingeteilt. Ob Pflegebedürftigkeit und nach welchem Grad sie vorliegt, entscheidet die BAHN-BKK Pflegekasse aufgrund des Gutachtens.