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Antrag auf Leistungen der Pflegekasse

Grundlage für eine finanzielle Entlastung

Um Leistungen der BAHN-BKK Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie den folgenden Antrag stellen:

Sind Sie der Meinung, die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person hat weiter abgenommen, können Sie einen Antrag auf Höherstufung in einen nächsten Pflegegrad stellen:

Wollen Sie die Art der bisher erhaltenen Leistung (z.B. Geldleistung oder Sachleistung) ändern, dann können Sie das mit einem Änderungsantrag mitteilen:

Informationen für Patienten und Angehörige

Nach Ihrer Antragsstellung prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit. Dazu besucht Sie in der Regel ein Gutachter – das kann ein Arzt oder eine Pflegefachkraft sein – zu Hause. Der behandelnde Arzt wird in die Begutachtung einbezogen. Auf dieser Grundlage kann die BAHN-BKK Pflegekasse dann über Ihren Antrag entscheiden.
 
Sollte der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage sein, einen Termin mit dem Medizinischen Dienst zu vereinbaren, geben Sie bitte auf dem Antrag die Kontaktdaten eines Betreuers an, mit dem sich der Medizinische Dienst in Verbindung setzen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen, dass zur Begutachtung der Betreuer oder ein Familienmitglied des Pflegebedürftigen ebenfalls vor Ort ist.
 
Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu werden, wird sie in fünf Pflegegrade eingeteilt. Ob Pflegebedürftigkeit und nach welchem Grad sie vorliegt, entscheidet die BAHN-BKK Pflegekasse aufgrund des Gutachtens.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Vorversicherungszeit

Pflegegrade

Die Pflegegrade sind die Berechnungsgrundlage für Pflegeleistungen. Erfahren Sie, wie sie sich voneinander unterscheiden.

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Die sechs Module im Begutachtungsverfahren

Brauchen Sie Hilfe im Alltag? Informieren Sie sich, auf welcher Grundlage der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit prüft.

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