Professionelle Zahnreinigung (PZR)

  • Zuschuss über Gesundheitsbonus
  • Vorsorge für Schwangere
  • Zahn-Budget für Kinder & Jugendliche
Mann auf Zahnarztstuhl betrachtet seine Zähne in einem Handspiegel

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann zu sauberen, glatten Zähnen und einem frischen Mundgefühl beitragen. Allerdings ist ihr medizinischer Nutzen wissenschaftlich nicht eindeutig belegt. Wenn Sie sich dennoch für eine PZR entscheiden, erstatten wir Ihnen unter bestimmten Bedingungen die Kosten anteilig. Am wichtigsten bleibt jedoch die tägliche, gründliche Zahnpflege zu Hause.

Was ist eine professionelle Zahnreinigung?

Während bei der regulären Vorsorgeuntersuchung nur der sichtbare Zahnstein entfernt wird, werden die Zähne bei der PZR intensiv gereinigt; neben harten Belegen werden beispielsweise auch weiche Beläge und Zahnverfärbungen entfernt.

Viele Zahnärzte bieten die PZR zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischentzündungen an. Bei Patienten mit Parodontitis soll sie helfen, das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. 

Was passiert bei der PZR genau?

Die PZR wird von Zahnärztinnen, Zahnärzten oder speziell fortgebildeten Fachkräften durchgeführt.

  • Gründliche Reinigung: 

    Entfernung von Zahnbelägen sowie Verfärbungen durch Kaffee, schwarzen Tee oder Rauchen mit: Ultraschall- und Handinstrumenten, Zahnseide, Schleifpapier oder kleine Bürstchen, teilweise auch Pulver-Wasserstrahl-Geräten

  • Polieren der Zähne

    Anschließend werden die Zähne z.B. mit Polierpaste und rotierenden Instrumenten poliert. Dies glättet die Zahnoberfläche, wodurch Bakterien schlechter anhaften sollen.

  •  Fluoridbehandlung

    Zum Abschluss werden die Zähne meist mit einem fluoridhaltigen Gel oder Lack behandelt, um den Zahnschmelz zu schützen und zu stärken.

  • Mundhygiene-Schulung 

    Häufig bieten die Ärztinnen und Ärzte zusätzlich eine Anleitung zur schonenden Zahnpflege zu Hause an. Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sowie pflegebedürftige Menschen ist diese Schulung sogar eine Kassenleistung. 

  • Warum ist die PZR keine Kassenleistung?

    Die PZR gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, da ihr Nutzen wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist. Der aktuelle Forschungsstand: Bisher gibt es keine eindeutigen Beweise dafür, dass eine PZR besser vor Karies, Zahnfleischentzündungen oder Parodontitis schützt als die von den Krankenkassen bezahlte jährliche Zahnsteinentfernung.

    Auch für die Behandlung von Parodontitis fehlen Studien, die den zusätzlichen Nutzen einer PZR gegenüber der normalen Zahnsteinentfernung belegen. Allerdings wurde in den neuen Parodontose-Richtlinien ein Teil dieser PZR-Behandlung aufgenommen.

    Zuschüsse und Kostenerstattung zur PZR

    Obwohl die PZR keine Kassenleistung ist, übernehmen wir unter bestimmten Bedingungen Teile der Kosten:

    Mann mit Hund macht ein Selfie

    Alle ab 16 Jahren

    Die PZR können sich alle ab 16 Jahren auf den Gesundheitsbonus anrechnen lassen. Sie erhalten so bis zu 30 €, beim Kauf einer Smartwatch sogar bis zu 60 € zurück.

    Frau küsst Babybauch einer Freundin

    Schwangere

    Mit dem Vorsorgepaket „Schwanger Plus" beteiligen wir uns mit insgesamt 150 € an verschiedenen Maßnahmen während der Schwangerschaft, unter anderem auch an einer PZR.

    Zwei Jugendliche mit Zahnspangen zeihen sich ihre Kapuzen über die Augen

    Kinder und Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre stellen wir jährlich ein „Zahn-Budget" von 100 € zur Verfügung. Vor und während einer kieferorthopädischen Behandlung können Sie das Budget auch für eine PZR verwenden.

    Junges Paar beim Zähneputzen

    Krankenzusatzversicherung

    Mit einer Zusatzversicherung können Sie zusätzliche Erstattungen für eine PZR erhalten. Unsere Kooperationspartnerin DEVK erstattet über die Basistarife bis zu 80 € und über den Tarif BAHN-BKK Dental sogar bis zu 160 € pro Kalenderjahr.