Jahresmeldung an das Finanzamt

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bonuszahlungen
  • Prämie Kunden werben Kunden
Illustration mit Euro-Zeichen

Sie haben von uns Ihre Beitragsbescheinigung mit unserer Jahresmeldung an das Finanzamt erhalten und möchten genauer wissen, welche Zahlungen gemeldet wurde?

Hier erhalten Sie anhand von Beispielen Hinweise darauf, wie sich eine Jahresmeldung zusammensetzt.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Beispiel

ges.BeitragszeitraumBeitragsartBeitrag in €
Ja01/2025 - 11/2025Geleistete Beiträge zur PV60,39
Ja01/2025 - 11/2025Geleistete Beiträge zur KV (o.KG-Anspruch) ggf.288,64
Ja12/2024 - 12/2024Geleistete Beiträge zur PV5,49
Ja12/2024 - 12/2024Geleistete Beiträge zur KV (o.KG-Anspruch) ggf.26,30

Geleistete Beiträge sind Beiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) aus einer freiwilligen Versicherung, sowie Pflichtbeiträge aufgrund von Versorgungsbezügen, ausländischer Renten und / oder Arbeitseinkommen. 

Die Beiträge sind jeweils zum 15. des Folgemonats fällig. Daher ist in der Jahresmeldung an das Finanzamt in der Regel die Zahlung für den Dezember des Vorjahrs enthalten und sie endet mit der Zahlung im November.

Bonuszahlungen

Beispiel

ges.BeitragszeitraumBeitragsartBeitrag in €
Ja-Erstattete Beiträge zur KV (o.KG-Anspruch) ggf.Zusatzbeitrag210,00
Ja-Erstattete Beiträge zur KV (o.KG-Anspruch) ggf.Zusatzbeitrag185,00
Ja-Erstattete Beiträge zur KV (o.KG-Anspruch) ggf.Zusatzbeitrag35,00

Wenn wir Ihnen oder Ihren familienversicherten Angehörigen im vergangenen Jahr einen Bonus (Gesundheitsbonus, Mamabonus, Jugendbonus) ausgezahlt haben und alle Bonuszahlungen zusammen die Freigrenze von 150 € übersteigen, sind wir verpflichtet, diese an das Finanzamt zu melden.

Es gilt hier das sogenannte Zuflussprinzip: Das bedeutet, dass die Zahlungen dem Steuerjahr zugeordnet werden, in dem Sie das Geld von uns erhalten haben.

Im obenstehenden Beispiel haben wir:

  • 210,00 € Gesundheitsbonus aus der Teilnahme am Bonusprogramm 2025 im Jahr 2025 an die hauptversicherte Person ausgezahlt,
  • 185,00 € Gesundheitsbonus aus der Teilnahme am Bonusprogramm 2024 im Jahr 2025 an die hauptversicherte Person ausgezahlt,
  • 185,00 € Gesundheitsbonus aus der Teilnahme am Bonusprogramm 2025 im Jahr 2025 an ein kostenfrei mitversichertes Familienmitglied ausgezahlt. Für die Meldung an das Finanzamt wurde hier jedoch der Freibetrag von 150 € abgezogen, sodass nur 35 € gemeldet wurden.

Bonuszahlungen an kostenfrei mitversicherte Familienangehörige werden der hauptversicherten Person zugeordnet. Dies bedeutet, dass die Freigrenze von 150 € auf alle Bonuszahlungen (für die hauptversicherte Person und die mitversicherten Angehörigen) angewendet wird – also nur einmalig pro Steuerjahr.

Prämie Kunden werben Kunden

Beispiel

ges.BeitragszeitraumBeitragsartBeitrag in €
Ja-Erstatte Beiträge zur KV (m.KG-Anspruch) ggf.25,00

Wenn Sie für uns einen Neukunden über unser Kunden werben Kunden-Programm geworben haben, zahlen wir Ihnen eine Prämie in Höhe von 25 €.

Da die Prämie in den Augen der Finanzverwaltung als Einkommen gilt, müssen wir auch diese an das Finanzamt melden.