Pflegebedürftigkeit

Grundlegende Informationen rund um den Pflegefall

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die

  • gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen
  • körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht kompensieren können
  • und die deshalb auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - der Hilfe anderer bedürfen.

Damit wir Ihnen oder Ihren Angehörigen Pflegeleistungen gewähren, stellen Sie zunächst einen Antrag. Daraufhin prüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit und stellt den Pflegegrad fest. Grundlage sind dabei die in sechs festgelegten Modulen pflegefachlich genannten Kriterien.

Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne. Sie erreichen uns täglich von 8 bis 20 Uhr.

Älteres Paar bekommen Hilfe bei Antragstellung

Antrag auf Leistungen der Pflegekasse

Ältere Frau und ihre Tochter, zärtliche Geste, Köpfe lehnen aneinander

Die sechs Module im Begutachtungsverfahren

Frau schiebt Senior im Rollstuhl durch Park

Pflegegrade

Wussten Sie schon…?

Neues Pflegestärkungsgesetz

Am 01. Januar 2017 sind zahlreiche Änderungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft getreten. Unter anderem wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Die drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst.

Umfassende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.