Digitale Versorgungsprodukte
Digitale Versorgungsprodukte ergänzen und unterstützen die Behandlung - wie auch die digitalen Gesundheitsanwendungen. Sie können vorrangig für Screenings, Diagnostik und Therapie eingesetzt werden. Die Hauptfunktion beruht dabei auf einer digitalen Technologie.
Diese digitalen Versorgungsprodukte bieten wir an
- Tinnitracks: digitale Tinnitus-Therapie - die Neuro-Therapie mit gefilterter Musik zur Therapie des subjektiven, chronischen, tonalen Tinnitus
- neolexon: digitale Sprachtherapie für Kinder mit Artikulationsstörungen - digitales, spielerisches Eigentraining bei Artikulationsstörungen für Kinder ab 3 Jahren
- caterna: Online-Sehschule zur Behandlung von Amblyopie, internetbasierte Therapie für Kinder mit funktionaler Sehschwäche
Sie möchten ein digitales Versorgungsprodukt nutzen?
- Dann füllen Sie den entsprechenden Antrag aus und lassen Sie ihn vom Facharzt oder der Fachärztin gegenzeichnen. Der Antrag enthält direkt auch die Angaben zur Kostenerstattung.
- Schicken Sie uns diese Verordnung vor der Nutzung zu - entweder per BAHN-BKK App, Kontaktformular oder per Post an BAHN-BKK, PostCenter, 48123 Münster. Sobald Sie von uns die Genehmigung erhalten, können Sie das digitale Versorgungsprodukt nutzen.
- Die Schulung zur sicheren Anwendung des digitalen Versorgungsprodukts erfolgt durch den Leistungserbringenden oder die Ärztin bzw. den Arzt.
Für die selbe Diagnose können Sie innerhalb eines Zeitraums entweder eine digitale Gesundheitsanwendung oder ein digitale Versorgungsprodukt nutzen. Eine gleichzeitige Verwendung ist nicht möglich.
Diese Kosten bekommen Sie erstattet
Pro Kalenderjahr erstatten wir bis zu 300 € für die Nutzung der digitalen Versorgungsprodukte. Sind die Kosten höher, tragen Sie den restlichen Betrag selbst. Personen ab 18 Jahren übernehmen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 % - mindestens 5 €, maximal 10 €.
Um die Kosten, die Sie im Vorfeld selbst übernommen haben, erstattet zu bekommen, reichen Sie eine quittierte Rechnung oder einen anderen Nachweis über die Zahlung der Rechnung bei uns ein.