Widerspruch einlegen

    Ältere Frau sitzt am Tisch mit Laptop liest einen Brief.

    Ihre Anträge prüfen wir stets sorgfältig und auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sind. Dann haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einzulegen. Wir erklären Ihnen, wie Sie dabei vorgehen und was zu beachten ist. 

    Wie erhebe ich Widerspruch?

    Ihren Widerspruch legen Sie schriftlich oder persönlich ein. Sie können dies auf folgenden Wegen tun:

    • Über unsere BAHN-BKK App
    • Per Briefpost an:
      BAHN-BKK
      PostCenter
      48123 Münster

      Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift!
    • Elektronisch in schriftformersetzender Form
      Bitte beachten Sie: Eine normale E-Mail ist nicht ausreichend, denn Sie müssen Ihren Widerspruch unterschreiben. Sie können uns Ihren Widerspruch aber als unterschriebenes, angehängtes Dokument mit unserem Kontaktformular senden. Im Gegensatz zu einer normalen E-Mail werden Ihre Daten über unser Kontaktformular verschlüsselt an uns übermittelt.
    • Persönlich zur Niederschrift in einem unserer ServicePunkte
    Muss der Widerspruch bestimmte Angaben enthalten?

    Ihr Widerspruch sollte Angaben dazu enthalten, gegen welche Entscheidung Sie sich richten. Ob Sie Ihren Widerspruch begründen oder zusätzliche Unterlagen einreichen, können Sie selbst entscheiden. Die gesetzlichen Regelungen sehen keine Begründung des Widerspruchs vor. Medizinische Unterlagen bzw. eine Begründung Ihres Widerspruchs können jedoch hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Punkte für die Beurteilung Ihres Widerspruchs ergeben. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Wie geht es nach der Einlegung des Widerspruchs weiter?

    Zunächst prüfen wir Ihr Anliegen erneut. Gegebenenfalls beauftragen wir den Medizinischen Dienst mit der Prüfung des medizinischen Sachverhaltes. Wir prüfen, ob beispielsweise Gesichtspunkte bei der ersten Beurteilung außer Acht gelassen wurden oder ob zwischenzeitlich eine Rechtsänderung eingetreten ist.

    Stellen wir bei der erneuten Prüfung fest, dass beispielsweise die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen, erfolgt eine Entscheidung zu Ihren Gunsten und dem Widerspruch wird abgeholfen.

    Sollte unsere Regionalgeschäftsstelle bzw. unser KompetenzCenter bei der ursprünglichen Entscheidung bleiben, so wird der vollständige Vorgang an die Widerspruchsstelle zur abschließenden Bearbeitung und Vorlage beim Widerspruchsausschuss weitergeleitet. Hierüber werden Sie dann gesondert informiert. Die Widerspruchsstelle erlässt zum Abschluss einen Widerspruchsbescheid.

    Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

    Sollte der Widerspruchsausschuss Ihrem Widerspruch nicht oder nur teilweise stattgeben, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Angaben zum zuständigen Sozialgericht enthält Ihr Widerspruchsbescheid.

    Muss ich etwas tun, wenn sich mein Anliegen für mich erledigt hat?

    Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigen, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen. Zudem sehen die gesetzlichen Vorgaben vor, dass Sie den Widerspruch schriftlich zurücknehmen.

    Frau mit Headset
    Wer hilft bei Fragen?
    Sollten Sie Fragen zur Einlegung des Widerspruchs, zum Ablauf des Verfahrens oder zu dessen Abschluss haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

    Unsere Postadresse: BAHN-BKK, PostCenter, 48123 Münster