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Aktuelles

Frankfurt am Main, 15.10.2026

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    Informationen der BAHN-BKK zu Geldanlagen mit Immobilienbezug

    Frankfurt am Main, 15. Oktober 2026: In den vergangenen Wochen und Monaten wurde die BAHN-BKK immer wieder im Zusammenhang mit Investitionen in den Verius-Fonds benannt. Dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen: 

    Investitionen in Geldanlagen mit Immobilienbezug
    Die BAHN-BKK hat sich seit dem Jahr 2019 in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase mit einem Teil ihrer Kapitalanlagen über Inhaberschuldverschreibungen (IHS II und IHS III) indirekt am Verius-Immobilienfinanzierungsfonds beteiligt. Zum Stichtag 30. Juni 2026 machten die Anlagen in der Inhaberschuldverschreibung ca. 2,5 % des gesamten Anlagevolumens der BAHN-BKK aus, darüber hinaus gibt es weitere Investitionen in Geldanlagen mit Immobilienbezug, die derzeit rund 5 % des gesamten Anlagevolumens ausmachen. 

    Die BAHN-BKK hat erstmalig im Jahr 2023 von den Leistungsstörungen der Geldanlagen mit Immobilienbezug in Folge der Zinswende seit 2022 erfahren und sofort umfangreiche Maßnahmen zur finanziellen Risikobegrenzung eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurden in Abstimmung mit unserem Wirtschaftsprüfer nach kaufmännischer Vorsicht Wertberichtigungen auf die Anlagen vorgenommen. Der Verwaltungsrat wurde über die Vorgänge regelmäßig transparent informiert.

    Umgang mit Versichertengeldern
    Die BAHN-BKK geht als gesetzliche Krankenversicherung zu jeder Zeit verantwortungsbewusst mit den Beiträgen der Versicherten um. Die Sicherheit von Geldanlagen ist für uns von zentraler Bedeutung. Unser Ziel war und ist es, finanzielle Stabilität für unsere Versichertengemeinschaft zu gewährleisten. Dabei leiten uns die Grundsätze des §80 SGB IV, dass jederzeit eine ausreichende Liquidität gewährleistet sein muss, die Kapitalanlagen eine angemessene Rendite erzielen und ausreichend besichert sind. Dazu legen wir unsere Finanzmittel ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der daraus abgeleiteten internen Anlagerichtlinie verantwortungsbewusst an. 

    Die zulässigen Anlageformen für Krankenkassen sind im §83 SGB IV geregelt. Dazu gehören neben Termin- und Festgeldern u.a. auch bestimmte Wertpapiere oder immobilienbesicherte Geldanlagen. Hierunter fallen nach übereinstimmender Meinung des BMG und BAS auch die durch die BAHN-BKK getätigten Geldanlagen mit Immobilienbezug.

    Aufgrund der großen Volatilität der Finanzmärkte sowie der engen gesetzlichen Vorgaben beruht die Anlagestrategie der BAHN-BKK auf einer Diversifizierung der Investitionen. Daher werden Kapitalanlagen über unterschiedliche Anlageklassen und Institute verteilt, um Risiken zu streuen und hohe Verluste zu vermeiden. Dabei wurden in der Vergangenheit auch Geldanlagen mit Immobilienbezug in das Portfolio der BAHN-BKK aufgenommen. Die Anlagerichtlinie der BAHN-BKK regelt die internen Vorgaben bei der Geldanlage, beschreibt die Vorgehensweise und enthält Vorgaben zum Risikomanagement. Diese wird fortlaufend an aktuelle Gesetzgebungsverfahren oder sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. 

    Weiteres Vorgehen
    Nach Bekanntwerden der Leistungsstörungen der Geldanlagen mit Immobilienbezug hat die BAHN-BKK gemeinsam mit weiteren betroffenen Kassen und anderen institutionellen Investoren umgehend externe Kanzleien mit der Prüfung der Sachverhalte beauftragt, um die Vorgänge transparent aufzuklären; zudem haben wir uns zu weiteren rechtlichen Schritten beraten. Im Zusammenhang mit den indirekten Investitionen in den Verius-Fonds bereiten wir aktuell ein Klageverfahren vor. 

    Darüber hinaus investiert die BAHN-BKK schon seit dem Jahr 2023 nicht mehr in Geldanlagen mit Immobilienbezug. Anlageentscheidungen werden, wie auch zuvor, nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der Anlagerichtlinie getätigt. Im Jahr 2024 wurden ergänzende Maßnahmen im Bereich der Anlagerichtlinie und des Risikomanagements für Geldanlagen etabliert, um die bestehenden Vorgaben weiter zu verbessern. Zudem fand im Auftrag des Verwaltungsrates eine interne Aufarbeitung der Thematik statt.

    Die BAHN-BKK gehört zu den ältesten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Mit ihren mehr als 670.000 Kunden ist sie die Ansprechpartnerin für Menschen aus dem Verkehrsmarkt. 

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