Pflegegeld & Pflegesachleistungen

  • Pflegegeld
  • Häusliche Pflegehilfe
  • Pflegegeld + häusliche Pflegehilfe
Seniorin mit einer Pflegerin

Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Unterstützung. Sie haben die Möglichkeit, zwischen Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe oder einer Kombination aus beidem zu wählen.

Pflegegeld

Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • die Pflege wird selbst sichergestellt

    z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen

Verwendungszweck des Pflegegeldes

Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen. Er kann damit seine Pflege selbst organisieren und ggf. das Pflegegeld an die versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom individuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen und wird von der Pflegekasse überwiesen.

Höhe des monatlichen Pflegegeldes

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.

PflegegradPflegegeld
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €
Verpflichtende Beratung beim Bezug von Pflegegeld

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3, die ihre Pflege selbst sicherstellen, müssen sich einmal halbjährlich durch einen Pflegedienst beraten lassen. In den Pflegegraden 4 und 5 muss die Beratung einmal vierteljährlich erfolgen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Bitte beachten Sie: Werden Beratungstermine nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Für die Beratung können Sie sich gerne an unseren exklusiven Kooperationspartner, die ARZ.care GmbH, wenden. Unter der Servicenummer 0201 177 848 55 vereinbaren Sie dort schnell und unbürokratisch einen Termin.

Natürlich können Sie auch einen anderen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen. Gerne benennen wir Ihnen Pflegedienste in Ihrer Nähe.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können ebenfalls halbjährlich eine Beratung erhalten. Diese ist freiwillig und ebenfalls kostenfrei.

Häusliche Pflegehilfe (= Pflegesachleistungen)

In vielen Fällen benötigen der Pflegebedürftige und seine Angehörigen professionelle Hilfe bei der Pflege zu Hause – durch einen ambulanten Pflegedienst. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige beispielsweise Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal des Pflegedienstes kommt nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Das Leistungsangebot der häuslichen Pflege erstreckt sich über verschiedene Bereiche.

Anspruch auf häusliche Pflegehilfe besteht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • die Pflege erfolgt zu Hause
  • die Pflegehilfe erfolgt durch einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst 

Häusliche Pflegehilfe (=Pflegesachleistungen)

In vielen Fällen benötigen der Pflegebedürftige und seine Angehörigen professionelle Hilfe bei der Pflege zu Hause – durch einen ambulanten Pflegedienst. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige beispielsweise Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal des Pflegedienstes kommt nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Das Leistungsangebot der häuslichen Pflege erstreckt sich über verschiedene Bereiche.

Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • die Pflege erfolgt zu Hause
  • die Pflegehilfe erfolgt durch einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst
Leistungen der häuslichen Pflegehilfe
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung
  • Pflegerische Betreuung zur Bewältigung und Gestaltung des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld, z. B. Hilfen bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation und bei sozialen Kontakten
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung
  • Beratung und Anleitung bei pflegerischen Fragestellungen

In der Regel bieten die Pflegedienste darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, die privat zu finanzieren sind. Dazu gehört beispielsweise die Vermittlung von Hilfsdiensten, wie z. B. Essensbelieferung oder die Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten. 

Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen

Die Höhe der Sachleistungen richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.

PflegegradHöhe der Sachleistung
2796 €
31.497 €
41.859 €
52.299 €
Ambulanten Pflegedienst finden

Pflegegeld + häusliche Pflegehilfe = Kombinationsleistung

Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegehilfe zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den prozentualen Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 2 nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 398 € in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 796 €. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 % ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 347 € stehen ihm dann ebenfalls 50 % zu, also 173,50 €.

Der große Pflegeratgeber

In unserer Broschüre finden Sie gebündelt alle Informationen zum Thema Pflege.

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