Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Finanzielle & professionelle Unterstützung bei der Pflege zu Hause

Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Unterstützung. Sie haben die Möglichkeit, zwischen Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe oder einer Kombination aus beidem zu wählen.
Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen. Er kann damit seine Pflege selbst organisieren und ggf. das Pflegegeld an die versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom individuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen und wird von der Pflegekasse überwiesen.
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3, die ihre Pflege selbst sicherstellen, müssen sich einmal halbjährlich durch einen Pflegedienst beraten lassen. In den Pflegegraden 4 und 5 muss die Beratung einmal vierteljährlich erfolgen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Bitte beachten Sie: Werden Beratungstermine nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Für die Beratung können Sie sich gerne an unseren exklusiven Kooperationspartner, die ARZ.care GmbH, wenden. Unter der Servicenummer 0201 177 848 55 vereinbaren Sie dort schnell und unbürokratisch einen Termin.
Natürlich können Sie auch einen anderen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen. Gerne benennen wir Ihnen Pflegedienste in Ihrer Nähe.
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können ebenfalls halbjährlich eine Beratung erhalten. Diese ist freiwillig und ebenfalls kostenfrei.
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung
- Pflegerische Betreuung zur Bewältigung und Gestaltung des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld, z. B. Hilfen bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation und bei sozialen Kontakten
- Hilfen bei der Haushaltsführung, z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung
- Beratung und Anleitung bei pflegerischen Fragestellungen
In der Regel bieten die Pflegedienste darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, die privat zu finanzieren sind. Dazu gehört beispielsweise die Vermittlung von Hilfsdiensten, wie z. B. Essensbelieferung oder die Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten.
Die Höhe der Sachleistungen richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad.
| Pflegegrad | Höhe der Sachleistung |
|---|---|
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
Pflegegeld + häusliche Pflegehilfe = Kombinationsleistung
Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Pflegehilfe zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den prozentualen Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 2 nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 398 € in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 796 €. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 % ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 347 € stehen ihm dann ebenfalls 50 % zu, also 173,50 €.
Mehr lesen