Pflegezeit
6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung

Beschäftigte können bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslicher Umgebung zu pflegen. Diese Möglichkeit gibt es auch für die außerhäusliche Betreuung von pflegebedürftigen Kindern. Ein Rechtsanspruch auf die Freistellung besteht jedoch nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
Die Pflegezeit setzt eine Pflegebedürftigkeit voraus. Eine schwere Krankheit allein führt nicht zu einem Anspruch auf Freistellung.
Soziale Absicherung bei vollständiger Freistellung
Wer sich vollständig freistellen lässt muss sich unter Umständen selbst um seinen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kümmern.
Wer zählt zu den nahen Angehörigen?
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister sowie Geschwister des Ehegatten oder Lebenspartners
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
- Schwiegerkinder und Enkelkinder
Wie beantrage ich den Beitragszuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit?
Bei einer vollständigen Freistellung von der Arbeit endet mit Beginn der Pflegezeit auch die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Daher müssen Sie sich selbst um Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz kümmern.
Zur Prüfung einer beitragsfreien Familienversicherung wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse Ihres Ehepartners. Sollte dies nicht möglich sein, bestehen die folgenden Alternativen:
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihre bisherige Krankenkasse.
- Private Krankenversicherung: bitte kümmern Sie sich unverzüglich um einen entsprechenden Vertrag.
Beide Alternativen sind beitragspflichtig. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf Antrag einen Beitragszuschuss zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Dem Antrag fügen Sie den Beitragsbescheid Ihrer Krankenkasse oder privaten Versicherung bei. Ist die pflegedürftige Person bei der BAHN-BKK versichert, nutzen Sie bitte nachfolgenden Antrag:
Kann ich Freistellungen für Pflege miteinander kombinieren?
Es ist möglich, im Anschluss an eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz eine andere Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch zu nehmen oder umgekehrt. Die Gesamtdauer aller Freistellungen darf jedoch 24 Monate nicht überschreiten.
Die verschiedenen Freistellungen müssen zeitlich unmittelbar aufeinander folgen. Eine zeitliche Unterbrechung zwischen den Freistellungen ist nur zur Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase möglich.