Ausschreibungen und Vertragsabsichten
Aktualisierung der Anlage 20 (ableitende Inkontinenzhilfsmittel
Die aktualisierte Anlage 20 zum Hilfsmittelrahmenvertrag der BAHN-BKK tritt zum 1. November 2024 in Kraft und löst die bisherige Anlage 20 ab. Die Versorgungspreise der Hilfsmittel 1525170, 1525210 und 1525212 wurden angepasst.
Vertrag über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgung (Sauerstofftherapiegeräte – Sauerstoffkonzentratoren)
Wir bieten allen Sanitätshäusern und sonstigen Leistungserbringern den Abschluss des Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstoffversorgung (Sauerstofftherapiegeräte – Sauerstoffkonzentratoren) an. Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Vertragsunterlagen zum Abspeichern und Ausdrucken. Der Vertrag dient als Grundlage für Vertragsverhandlungen.
Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK
Wir haben einen Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln aus dem „Exklusiv-Pool“ der BAHN-BKK geschlossen. Der Vertrag beinhaltet nicht die Bewirtschaftung des Pools/Lagerbestandes an sich. Die Leistungserbringung beginnt/endet mit Abholung/Rückgabe der Poolhilfsmittel vom/am Lagestandort.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Vertragsunterlagen. Die Vertragsschlüsse sind durch Beitritt oder Vertragsverhandlung möglich. Der Vertrag ist zugleich auch Grundlage für Vertragsverhandlungen.
Fragen zu Vertragsinhalten
Sie sind Leistungserbringer und haben Fragen zu den Vertragsinhalten der Hilfsmittelverträge der BAHN-BKK? Das Referat Verträge hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 069 77 078 338.