Datenschutzhinweis
Nutzung des Formulars zur Bewerbung für den Open-House-Vertrag nach § 20b SGB V
Datenübermittlung
Die in diesem Formular eingegebenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Bei den mit * gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.
Zum Zweck der Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre im Kontaktformular eingetragenen Daten verarbeiten und mit Ihnen über diese in Verbindung treten.
Datenschutz & Verschwiegenheit
gemäß §14 Rahmenvertrag über die Durchführung von Maßnahmen nach § 20b SGB V
- Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die Auftraggeberin (=BAHN-BKK) seine aufgrund des Antrages auf Zulassung von ihm bekanntgegebenen und im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages bekanntgewordenen Daten intern zweckgebunden zur Abwicklung dieses Vertrages speichert. Die Daten werden nach Beendigung des Vertrages und Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Auftraggeberin gelöscht.
- Der Auftragnehmer willigt mit seinem Beitritt darin ein, dass die Auftraggeberin seine für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Daten an interessierte bzw. beauftragende Unternehmen übermittelt bzw. diese Daten entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 – Leistungsbeschreibung) auf ihrer Internetseite veröffentlicht und an Maßnahmen nach § 20b SGB V interessierte Unternehmen darauf hinweist.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen. Die Verpflichtung betrifft auch interne Informationen aus dem beauftragenden Unternehmen, die der Auftragnehmer in Vorbereitung, bei Durchführung oder im Nachgang der Maßnahmen erfährt.
- Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (freie Mitarbeitende etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
- Die vorgenannten Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der einzelnen Leistungsvereinbarungen bzw. nach Beendigung des Rahmenvertrages fort.
- Der Auftragnehmer darf die Auftraggeberin nur nach schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen.