Datengestütztes Versorgungsmanagement
Für mehr Gesundheit

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gibt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen neue Möglichkeiten: Seit 2024 darf die BAHN-BKK die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten gezielt auswerten, damit wir sie vorsorglich auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen können.
Mit der Auswertung sollen Muster erkannt werden, die auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko hindeuten. Wird aufgrund der Analyse ein mögliches Krankheitsrisiko ausgemacht, können wir Sie aktiv informieren, beispielsweise per Brief oder über die App.
Welche Erkrankungen sind im Fokus des datengestützten Versorgungsmanagement?
Das Gesetz legt die Anwendungsbereiche klar fest. Die BAHN-BKK und andere Kassen dürfen datengestützte Hinweise geben bei:
- Seltenen Erkrankungen: Das können beispielsweise genetische Erkrankungen sein, die unerkannt bleiben, weil die Symptome unspezifisch sind. Diese haben oft einen schweren Verlauf.
- Krebserkrankungen: insbesondere wenn empfohlene Früherkennungsuntersuchungen noch nicht wahrgenommen wurden
- Gefährlichen Medikamentenkombinationen: wenn unsere Abrechnungsdaten beispielsweise auf potenziell riskante Wechselwirkungen hindeuten
- Drohender Pflegebedürftigkeit: So können wir frühzeitig Unterstützung vermitteln.
- Schwerwiegenden Gesundheitsrisiken: etwa einem erhöhten Schlaganfallrisiko
- Fehlenden Schutzimpfungen: Hier können wir Ihnen Impfungen auf Basis der Ständigen Impfkommission vorschlagen. Das kann beispielsweise ein Hinweis auf die HPV-Impfung für jüngere Familienmitglieder sein.
Wichtig: Die Daten-Auswertung erfolgt ausschließlich zu Verbesserung und Erhaltung Ihrer Gesundheit, nicht für Marketingzwecke. Es ist uns ebenfalls nicht erlaubt, die Daten weiterzugeben. Außerdem ersetzen unsere Hinweise keine ärztliche Diagnose oder Therapie. Es ist lediglich ein Impuls. Ob und wie Sie auf den Hinweis reagieren, entscheiden Sie. Sie können hierfür auch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu Rate ziehen. Der Hinweis und Ihre Reaktion hat für Sie keine Vor- oder Nachteile.
Datengestütztes Versorgungsmanagement: Wie läuft das konkret ab?
Die Kasse wertet vorliegende Abrechnungsdaten aus. Dabei werden keine neuen Daten erhoben – es geht ausschließlich um Informationen, die bereits vorliegen. Häufig gibt es unspezifische Einzelfälle, die auf ein Leiden oder das erhöhte Risiko für eine Erkrankung hinweisen können. Hier können Krankenhausbesuche, verschriebene Medikamente oder unterschiedliche Vordiagnosen relevant sein.
Erkennt der Algorithmus ein mögliches Risiko, erhalten Sie eine Information per Brief, unsere App oder Ihren gewählten Kommunikationsweg. Dieser enthält keine Diagnose oder Therapie, sondern eine Handlungsempfehlung: etwa, das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt zu suchen, ein spezifisches Thema mit Ihrem Arzt zu besprechen oder eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen.
Der Arztbesuch oder die Vorsorgeuntersuchung sind Regelleistungen. Es entstehen also keine Vorteile aus einer solchen Untersuchung, Ihre Reaktion auf einen solchen Hinweis wird nicht weiterverarbeitet oder ausgewertet. Alle angebotenen Leistungen im Rahmen des § 25b SGB V stehen allen unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Recht auf Widerspruch
Sie entscheiden, ob die BAHN-BKK Ihre Daten im Rahmen des datengestützten Versorgungsmanagement auswerten darf. Das Gesetz sieht ein Widerspruchsrecht vor – und das ohne jegliche Nachteile. Das bedeutet: Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Daten nutzen, können und müssen Sie widersprechen.
So funktioniert der Widerspruch
- Vor der ersten Auswertung haben Sie 4 Wochen Zeit zu widersprechen.
- Sie können der Nutzung nur für einzelne Anwendungsbereiche oder für alle Anwendungsbereiche widersprechen. Aus einem Widerspruch entsteht Ihnen kein Vor- oder Nachteil.
- Aber auch danach ist ein Widerspruch jederzeit möglich.
Den Widerspruch können Sie über die BAHN-BKK-App, unser Kontaktformular, telefonisch oder schriftlich bei uns einreichen. Das Schreiben kann formlos sein. Sie erhalten nach Eingang eines Widerspruchs von uns eine Bestätigung per Mail oder Brief.