Wahltarif Krankengeld Premium
Einkommensabsicherung für Selbstständige
Das gesetzliche Krankengeld beträgt maximal 112,88 € pro Tag. Mit dem Wahltarif Krankengeld Premium der BAHN-BKK haben Sie die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld bis zu 70 % Ihres durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitseinkommens „aufzustocken“. Voraussetzung ist, dass Sie den Beitragssatz von 16,8 % mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben.
Wie kann ich den Tarif wählen?
Sie können den Wahltarif Krankengeld Premium zu jedem Monatsbeginn wählen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, Risikozuschläge gibt es bei uns nicht.
Wie lange bin ich an meine Wahl gebunden?
Wie bei jedem Wahltarif schreibt der Gesetzgeber eine Bindungsfrist von drei Jahren vor. Sie können den Tarif bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist schriftlich kündigen. In besonderen Situationen wie Privatinsolvenz oder Hilfebedürftigkeit ist eine vorzeitig Kündigung möglich.
Was sollte ich noch zum Wahltarif Krankengeld Premium wissen?
Auch während Sie Krankentagegeld beziehen, sind die Prämien für den Wahltarif weiter zu zahlen; teilweise fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Je nach Höhe Ihres Einkommens kann deshalb die ideale Höhe Ihres Krankentagegelds sehr unterschiedlich sein.
Welche Prämien zahle ich als Selbstständiger, unständig oder kurzzeitig Beschäftigter?
Sie können das Krankengeld Premium in 10 €-Schritten bis maximal 50 € frei wählen.
Monatliche Prämie | 10 € | 20 € | 30 € | 40 € | 50 € |
Kalendertägliches Krankengeld | 10 € | 20 € | 30 € | 40 € | 50€ |
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten das Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Welche Prämien zahle ich als Künstler oder Publizist?
Monatliche Prämie | 5 € | 10 € | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € | 40 € | 45 € |
Kalendertägliches Krankengeld | 10 € | 20 € | 30 € | 40 € | 50 € | 60 € | 70 € | 80 € | 90 € |
Sie erhalten das Krankentagegeld vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ab dem 43. Tag erhalten Sie gesetzliches Krankengeld.